Bundesregierung vereinfacht Regeln für Tempo-30-Zonen

15. Juni 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Foto: pfalz-express.de/Licht

Foto: pfalz-express.de/Licht

Berlin  – Die Bundesregierung hat die Regelungen zur Einrichtung von Tempo-30-Zonen vereinfacht.

Bislang mussten Länder und Kommunen einen Unfallschwerpunkt im betroffenen Bereich nachweisen, wenn sie außerhalb eines Wohngebietes solche Tempo-Limits für Autofahrer einrichten wollten.

In Zukunft soll dieser Nachweis für Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen wegfallen. Dies gelte für in „sensiblen Bereichen mit besonders schützenswerten Verkehrsteilnehmern“, wie bei Schulen, Kindergärten, Senioren- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.

Weiter seien Änderungen angedacht, damit fahrradfahrende Erwachsene ihre Kinder auf dem Radweg begleiten dürfen.

Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen. (dts Nachrichtenagentur)

Print Friendly, PDF & Email
Zur Startseite

Abonnieren Sie auch unseren Pfalz-Express-Kanal bei YouTube

Diesen Artikel drucken Diesen Artikel drucken

2 Kommentare auf "Bundesregierung vereinfacht Regeln für Tempo-30-Zonen"

  1. Karl Dieter Wünstel sagt:

    Endlich.

    Hoffentlich können erleichtert das endlich die Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Hatzenbühl. Die Bewohner der Kirch- und Lindenstraße warten darauf. Und das schon viel zu lange…

  2. Achim sagt:

    Hoffentlich wissen dies auch unsere lieben Kleinbusfahrer aus Südostanatolien und dem Kaukasus die uns mit 80 Sachen in einer Spielstrasse mit Paketen beliefern…