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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit des Angriffskriegs

24. März 2016 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Foto: dts Nachrichtenagentur

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin – Die Bundesregierung hat den vom Justzminister Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches beschlossen.

Maas: „Der heute beschlossene Entwurf stellt den Angriffskrieg als schwerstes Verbrechen gegen den Frieden im deutschen Recht umfassend unter Strafe. Wir tragen auf Grund unserer Geschichte besondere Verantwortung dafür, dass von Deutschland nie wieder ein Krieg ausgehen darf. Leider haben der Gesetzentwurf und die Beschlüsse von Kampala angesichts der vielen Kriegsschauplätze in der Welt eine große aktuelle Bedeutung. Umso wichtiger ist es, dass die wirklich Verantwortlichen nun umfassend für die Vorbereitung und Durchführung von Kriegen bestraft werden können.“

Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines neuen § 13 in das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB). Durch die Neuregelung wird neben der bislang strafbaren Vorbereitung erstmals auch die tatsächliche Durchführung eines Angriffskrieges im deutschen Recht unter Strafe gestellt.

Gleichzeitig wird der Täterkreis zum Schutz von „einfachen“ Soldaten auf Führungspersonen – in der Regel politische Machthaber – beschränkt. Geringfügige Völkerrechtsverletzungen wie etwa kleinere Grenzscharmützel werden ausgeklammert.

Der Entwurf tage auch dem Bedürfnis der Praxis Rechnung, namentlich des für die Verfolgung von Aggressionsverbrechen zuständigen Generalbundesanwalts: Die Zuständigkeit der deutschen Strafverfolger besteht nur, wenn die Tat einen eindeutigen Bezug zu Deutschland hat.

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenz von Kampala im Jahr 2010, die den Begriff des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges („Verbrechen der Aggression“) definieren.

Die Beschlüsse von Kampala ergänzen die Verfahrensordnung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH). Dadurch kann der IStGH ab dem 1. Januar 2017 völkerrechtswidrige Angriffskriege bestrafen.

Das „Verbrechen der Aggression“ war schon in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen nach dem Zweiten Weltkrieg als schwerstes internationales Verbrechen angesehen worden. Das Gesetz soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

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