Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Hamburger Messer-Angreifer Ahmad A.

10. November 2017 | Kategorie: Nachrichten
Foto; dts Nachrichtenagentur

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Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den 26-jährigen Palästinenser Ahmad A. wegen Mordes sowie sechsfachen versuchten Mordes und sechsfacher gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Ahmad A. sei hinreichend verdächtig, am Nachmittag des 28. Juli 2017 in der Edeka-Filiale in der Fuhlsbüttler Straße in Hamburg mit einem Messer einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, so der Generalbundesanwalt.

Ihm wird zudem zur Last gelegt, sechs weitere Menschen bei dem Versuch, sie heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten, zum Teil lebensgefährlich verletzt zu haben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen suchte sich der Mann seine Opfer wahllos und stellvertretend zur Vergeltung des aus seiner Sicht Menschen islamischen Glaubens weltweit zugefügten Unrechts aus.

Dabei kam es ihm darauf an, möglichst viele deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten. Seine Taten wollte der Angreifer im Kontext islamistischer Anschläge wahrgenommen und als Beitrag zum weltweiten Jihad verstanden wissen. Vor diesem Hintergrund handele es sich um eine „staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung.“

Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Mannes in eine terroristische Vereinigung, namentlich den sogenannten Islamischen Staat, ergeben, so die Bundesanwaltschaft weiter.

In der Anklageschrift heißt es: Am 28. Juli 2017 entschloss sich der Angeschuldigte, wahllos deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens zu töten. Anlass hierfür war seine Überzeugung, dass Muslime weltweit unterdrückt würden. Darin bestärkt wurde der Angeschuldigte durch den zu dieser Zeit eskalierenden Konflikt zwischen muslimischen Gläubigen und israelischen Sicherheitskräften um den Tempelberg in Jerusalem.

Er empfand die von israelischer Seite veranlassten Zugangsbeschränkungen zur Al-Aksa-Moschee als ungerecht und unerträglich. Auch Deutschland war für ihn hierfür mitverantwortlich. Daher sollten deutsche Staatsangehörige christlichen Glaubens gleichsam als Sühne sterben.

Vor diesem Hintergrund wollte der Angeschuldigte seinen Beitrag zum weltweiten Jihad leisten. Ahmad A. betrat daher am Nachmittag des 28. Juli gegen 15 Uhr die Edeka-Filiale in der Fuhlsbüttler Straße. Dort entnahm er aus der Auslage ein Kochmesser mit einer Klingenlänge von etwa 20 Zentimetern. Hiermit stach er seinem ersten Opfer insgesamt dreimal in den Oberkörper und einmal in den Oberschenkel. Für den Geschädigten kam der Angriff überraschend, so dass er nicht in der Lage war, sich dagegen zu wehren.

Infolge der mit großer Wucht in den Oberkörper geführten Stiche verblutete das Opfer trotz notfallmedizinischer Behandlung noch am Tatort.

Anschließend rannte der Täter zur Fleischtheke des Einkaufsmarkts. Dort stach er auf einen weiteren Kunden ein. Auch für sein zweites Opfer kam der Angriff unerwartet. Der Geschädigte erlitt unter anderem Verletzungen im Brustbereich und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Beim Verlassen der Edeka-Filiale stach Ahmad A. auf drei weitere Menschen ein und versetzte ihnen unter anderem Stiche in den Oberkörper. Anschließend attackierte er eine vorbeifahrende Radfahrerin. Er stach von hinten über ihre Schulter hinweg in Richtung ihres Herzens. Allerdings verfehlte er die Frau und traf sie lediglich mit seinem Arm hart im Brustbereich. Danach entfernte er sich aus dem Bereich der Edeka-Filiale.

Auf seinem weiteren Weg versetzte er einer ihm entgegenkommenden Passantin im Vorbeigehen einen „kraftvollen“ Stich in den Brustkorb. Auch für sie kam der Angriff völlig überraschend.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg die Ermittlungen geführt. Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren wegen des spezifischen staatsgefährdenden Charakters der Tat und der besonderen Bedeutung des Falls übernommen. (GBA/red)

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