Bierkonzerne als Kronzeugen im Kartellverfahren

6. Juli 2013 | Kategorie: Wirtschaft

Jahrelang Preise abgesprochen, trotzdem aufgrund Kronzeugenregelung kein Strafverfahren.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Die Ermittlungen gegen das wohl größte deutsche Bierkartell stehen offenbar vor dem Abschluss.

Nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Focus“ haben inzwischen zwei der verdächtigen Firmen gegenüber den Fahndern ausgesagt und gelten nun als Kronzeugen. Bereits im Herbst 2011 beichteten mehrere Manager des Bier-Riesen die illegalen Preisabsprachen in der Branche.

Am 5. September stellte die Firmengruppe (31 Milliarden Euro Umsatz weltweit) einen „Antrag über den Erlass und die Reduktion von Geldbußen in Kartellsachen“. Tatsächlich muss der Konzern, der sich auf Anfrage nicht äußern wollte, nun dank der Kronzeugenregelung keine Geldstrafe zahlen. Auf einen Strafrabatt darf auch eine weitere Braugruppe (774 Millionen Euro Umsatz) hoffen. Am 5. Juli 2012 übermittelten deren Anwälte ein schriftliches Geständnis.

Jahrelang hatten mehrere große Brau-Konzerne in Deutschland die Bier-Preise abgesprochen 2011 leitete das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen zwölf Firmen mit einem Marktanteil von mehr als 50 Prozent ein. Durch Absprachen sollen die Preise für 24 der so genannten „Fernseh-Biere“ zeitgleich angehoben worden sein. Die Termine für die Aufschläge sollen bei Treffen des Rheinisch-Westfälischen Brauerverbandes verabredet worden sein.

Beschuldigt ist auch ein Ex-Verbandschef. Die Ermittlungen sollen nun nach Angaben von Kartellamtspräsident Andreas Mundt im Herbst zu Ende gehen. Es drohen Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe. (dts Nachrichtenagentur)

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