Dienstag, 16. April 2024

Bezirkswahlausschuss hat entschieden: Acht Parteien und eine Wählergruppe dabei – Piraten nicht zugelassen

14. April 2014 | Kategorie: Politik regional, Regional

Sitzung des Bezirkstags Pfalz auf dem Hambacher Schloss vor Weihnachten letzten Jahres.
Foto: bv-pfalz

Acht Parteien und eine Wählergruppe hat der Bezirkswahlausschuss für die Wahl zum Bezirkstag Pfalz am 25. Mai zugelassen. Damit hat er neun von zehn Anträge, die fristgerecht bis zum 7. April eingereicht worden waren, einstimmig angenommen.

Da die Piraten keine Unterstützungsunterschriften beigefügt hatten, hatte der Wahlausschuss die Partei ablehnt. In folgender Reihenfolge werden die Listen bei den Kommunalwahlen auf dem gelbfarbenen Stimmzettel aufgeführt: SPD, CDU, Grüne, FDP, FWG, Republikaner, AfD, Linke und NPD.

Während der Wähler bei den Wahlen zu den Gemeinderäten, Stadträten und Kreistagen die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb der Listen verändern kann und sogar die Möglichkeit hat, seine Stimmen auf verschiedene Listen zu verteilen, ist dies bei der Wahl zum Bezirkstag Pfalz nicht möglich: Er darf nur genau eine Liste ankreuzen.

In der zu Ende gehenden Legislaturperiode ist die CDU mit elf, die SPD mit neun, die FDP  mit drei, die FWG und die Grünen mit je zwei Sitzen vertreten; je einen Sitz hatten die Republikaner und die Linke, deren Mitglied 2012 aus ihrer Partei austrat und seitdem parteilos dem Bezirkstag Pfalz angehört.

Erneut entfällt die Fünf-Prozent-Klausel. Am 5. Juni trifft sich der siebenköpfige Wahlausschuss erneut, um das amtliche Endergebnis der Wahl festzustellen. Die konstituierende Sitzung des neuen Bezirkstags Pfalz findet dann am Freitag, 4. Juli, um 10 Uhr auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Weinstraße statt. (red)

Information:

Der Bezirksverband Pfalz verkörpert das Selbstverwaltungsrecht der Pfälzer. Seine Entscheidungsträger sind der Bezirkstag Pfalz und der Bezirkstagsvorsitzende, der zusammen mit seinen beiden Stellvertretern den Bezirksvorstand bildet. Die großen politischen Entscheidungen der kommunalen Gebietskörperschaft werden im Bezirkstag Pfalz getroffen.

Dieses Parlament wird von den Pfälzern alle fünf Jahre bei den Kommunalwahlen direkt gewählt. Die 29 ehrenamtlichen Abgeordneten des Bezirkstags Pfalz wählen aus ihrer Mitte den Bezirkstagsvorsitzenden. Ihm stehen zwei Stellvertreter zur Seite.

 

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