Dienstag, 23. April 2024

Bestattungsmöglichkeiten für Muslime in Landau: Grundstück westlich des Hauptfriedhofs grundsätzlich geeignet

20. November 2017 | Kategorie: Landau
Die Stadt Landau möchte Bestattungsmöglichkeiten für Menschen islamischen Glaubens schaffen. Als geeignetes Gräberfeld hat sich eine Freifläche westlich des Hauptfriedhofs in der Verlängerung der Eythstraße herauskristallisiert. Foto: ld

Die Stadt Landau möchte Bestattungsmöglichkeiten für Menschen islamischen Glaubens schaffen. Als geeignetes Gräberfeld hat sich eine Freifläche westlich des Hauptfriedhofs in der Verlängerung der Eythstraße herauskristallisiert.
Foto: ld

Landau. Integration endet nicht mit dem Tod: Die Stadt Landau möchte Bestattungsmöglichkeiten für Menschen islamischen Glaubens schaffen.

Als geeignetes Gräberfeld hat sich eine ca. 400 Quadratmeter große Freifläche westlich des Hauptfriedhofs in der Verlängerung der Eythstraße herauskristallisiert. Sie befindet sich im Eigentum der städtischen Bürgerstiftung.

Ein von der Stadt beauftragtes Fachbüro hat bodenkundliche Untersuchungen durchgeführt und zieht in Abstimmung mit dem Landesamt für Geologie und Bergbau den Schluss, dass der Boden für Erdbestattungen in Frage kommt.

Hierfür sind bestimmte, genau definierte Kriterien einzuhalten. Zudem muss der Boden gemäß islamischen Ritus „unberührt“ sein, das heißt, es dürfen an dieser Stelle und in dieser Erde bislang noch keine Bestattungen erfolgt sein.

Daran scheiterte der Versuch, eine Fläche innerhalb des Hauptfriedhofs zu finden. Ein Kampfmittelverdacht besteht nach interner Prüfung der zuständigen Stelle bei der Stadtverwaltung nicht. Zudem wurde das Areal bei einer Ortsbesichtigung von Vertretern der muslimischen Gemeinden für gut befunden.

Die Stadt prüft nun die weitere Vorgehensweise in Bezug auf die Widmung als Friedhofsfläche sowie weitere rechtliche Rahmenbedingungen. Mit den Vertretern der muslimischen Gemeinden steht sie in engem Kontakt.

Die Stadtspitze begrüßt die Entwicklung. „Das Thema wird dezernats- und ämterübergreifend bearbeitet und alle Beteiligten sind daran interessiert, Landauern muslimischen Glaubens die Möglichkeit zu bieten, nach ihrem Tod die ewige Ruhe in ihrer Heimatstadt zu finden“, so Oberbürgermeister und Integrationsdezernent Thomas Hirsch, Bürgermeister und Ordnungsdezernent Dr. Maximilian Ingenthron und Beigeordneter und Umweltdezernent Rudi Klemm. „Zum Thema Integration gehört auch die Frage der Bestattungskultur“, ist sich die Stadtspitze einig.

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4 Kommentare auf "Bestattungsmöglichkeiten für Muslime in Landau: Grundstück westlich des Hauptfriedhofs grundsätzlich geeignet"

  1. Odradek sagt:

    Der Integrationsbegriff hat heutzutage wirklich erstaunliche Bedeutungsvielfalt. Integration bedeutet im Jahre 2017, dass Muslime sind weigern, gemeinsam auf einem Friedhof mit sogenannten Ungläubigen beerdigt zu werden und statt dessen im Lande der Kuffar ein eigenes Areal benötigen. Sargpflicht kann man ihnen auch nicht zumuten, dient vermutlich ebenfalls der Integration. Dagegen ist nichts einzuwenden – aber dies als Integration zu verbrämen, schon.
    Nach dieser Logik dienen dann sämtliche trennende Kulturmerkmale der Integration, vom Kopftuch bis zur Scharia. Am Ende dieser conclusio wäre also ein Araber, der sich sämtlichen Angleichungen an unsere Kultur verweigert, bestens integriert.
    Man sollte diese Informationen sammeln und in einer vergrabenen Titankapsel für nachfolgende Generationen von Historikern aufbewahren – falls diese dann noch lesen können.

  2. Johannes Zwerrfel sagt:

    Eigene muslimische Friedhöfe sind Diskriminierung der ortsansässigen Bevölkerung:

    Muslime könnten ja auf schon bestehenden Friedhöfen beigesetzt werden, das geht aus ihrer Sicht nur deswegen nicht, weil die Erde durch dort bereits bestattete Christen, die der Koran wiederholt als Ungläubige bezeichnet, „unrein“ geworden ist (haram). Diese althergebrachte islamische Haltung wurde durch eine Fatwa (islam. Rechtsgutachten) aus dem Jahre 2004 erneut festgeschrieben und 2009 noch einmal festgestellt: Auf einem Friedhof der Gottlosen, auch auf einem separaten Teilstück, darf ein Muslim nicht beerdigt werden, so der offizielle Rechtsgutachter Abdul-aziz Ibn Baz.

    Tolle Integration!
    Eher das GEGENTEIL davon.
    Typisch Islam halt.