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Beschlüsse der IHK-Vollversammlung: Resolutionen zu Erbschaftsteuer und Bürgerbeteiligung

22. Mai 2015 | Kategorie: Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Wirtschaft in der Region

Die Vollversammlung hat noch keinen neuen Präsidenten gewählt.
Foto: Lotz

Neustadt.  Aufgrund eines medizinischen Notfalls zu Beginn hat die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz ihre Sitzung unterbrochen und anschließend verkürzt fortgesetzt. Das Parlament der Wirtschaft hat daher beschlossen, die Wahl eines neuen IHK-Präsidenten auf die nächste Sitzung am 26. August zu vertagen.

Beschlossen hat die Vollversammlung in Vorbereitung der Vollversammlungswahl 2016 leichte Änderungen der IHK-Wahlordnung sowie Resolutionen zur Erbschaftsteuerreform und zu einer „Bürgerbeteiligung mit Augenmaß“. In der Resolution zur Erbschaftsteuerreform fordert sie unter anderem, den Spielraum für eine wirtschaftsfreundliche Ausgestaltung zu nutzen und Privatvermögen von Erben mittelständischer Unternehmen bei Weiterführung des Betriebs nicht mit einzubeziehen, um eine Substanzbesteuerung zu verhindern.

Die Vollversammlung der IHK Pfalz begrüßt die stärkere Einbindung von Bürgern grundsätzlich, fordert aber in ihrer Resolution, über die bereits bestehenden Regelungen hinaus keine allgemeine Verpflichtung zu Bürgerbeteiligungsverfahren einzuführen sowie informellen und freiwilligen Beteiligungsverfahren grundsätzlich Vorrang vor verpflichtenden und formalisierten Beteiligungsprozessen einzuräumen. Die nötigen Quoren sollten auf dem aktuellen Niveau gehalten werden, Kosten von privat initiierten Beteiligungsprozessen dürften nicht auf die Wirtschaft überwälzt werden.

Mit dem ebenfalls beschlossenen Positionspapier „Initiative für den Mittelstand“ unterbreiten die vier rheinland-pfälzischen IHKs der Politik im Vorwahljahr 2015 neun konkrete Forderungen, deren Umsetzung die mittelständische Wirtschaft voranbringen würde. Das Spektrum reicht von der Senkung des Wassercents bis zur Erleichterung der Kinderbetreuung in der Tagespflege.

Darüber hinaus hat die Vollversammlung die Betriebsstilllegung der 100%igen IHK-Tochter Zetis GmbH in Kaiserslautern zum Ende des Jahres beschlossen. Geschäftsgegenstand war die Durchführung von Förderprojekten von Land, Bund und EU für kleine und mittlere Unternehmen in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik sowie Innovations- und Technologieförderung.

Da die Projektförderung der öffentlichen Hand deutlich zurückgefahren wurde, steht nach einem negativen Ergebnis für das Geschäftsjahr 2014 für 2015 ein noch deutlicheres Defizit im Raum. Das Leistungsspektrum von Zetis betrifft keine IHK-Kernaufgaben; in letzter Zeit hat die neue, auch von der IHK geförderte Zukunftsinitiative Westpfalz (ZRW) bereits einige Themen und Aufgaben übernommen, in denen auch Zetis aktiv war. (red)

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