Berlin-Anschlag: Opfer und Hinterbliebene erhielten bisher 143.000 Euro – Maas bringt Gesetz zur Entschädigung von Hinterbliebenen ins Kabinett

8. Februar 2017 | Kategorie: Nachrichten, Politik
Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin.  Foto: dts Nachrichtenagentur

Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin.
Foto: dts Nachrichtenagentur

Berlin  – Der Bund hat bis zum 1. Februar 143.000 Euro an die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags am Berliner Breitscheidplatz ausgezahlt.

Das teilte das Bundesjustizamt mit. „Weitere Zahlungen erfolgen laufend“, so Pressesprecher Thomas Ottersbach.

Für Opfer extremistischer Gewalt und terroristischer Straftaten seien im Bundeshaushalt zunächst 1,4 Millionen Euro vorgesehen. „Der Haushaltstitel wird aufgestockt, sobald mehr Mittel benötigt werden“, erklärte der Sprecher.

Es sei also sichergestellt, dass alle Terroropfer eine Härteleistung erhalten können, so Ottersbach. In der Regel handle es sich bei der Härteleistung, die das Bundesjustizamt auszahle, um ein einmaliges Schmerzensgeld: „Die Höhe richtet sich nach dem konkreten Einzelfall.“

39 Anträge von Opfern und Hinterbliebenen seien bislang erfasst, täglich kämen neue hinzu. Auch die Verkehrsopferhilfe habe erste Vorschüsse an Betroffene gezahlt, teilte Christian Siemens vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit.  Eine genaue Summe nannte er jedoch nicht.

Neben den Mitteln im Bundeshaushalt und den Mitteln aus dem gesetzlichen Fonds für Schäden bei Kraftfahrzeugunfällen soll zusätzlich auch Geld über das Opferentschädigungsgesetz bereitgestellt werden.  Darauf hatten sich Sozialministerin Andrea Nahles und Justizminister Heiko Maas Mitte Januar geeinigt.

Maas bringt Gesetz zur Entschädigung von Hinterbliebenen ins Kabinett

Heiko Maas hatte am Mittwoch ein Gesetz ins Kabinett eingebracht, mit dem Hinterbliebene von Mordopfern, Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, Verkehrs- und Terror-Toten eine Entschädigung bekommen können. „Die Entschädigung soll und kann keinen Ausgleich für den Verlust eines nahestehenden Menschen darstellen“, sagte Maas. „Das Hinterbliebenengeld kann aber helfen, finanzielle Sorgen aufgrund des persönlichen Verlusts zu vermeiden und das seelische Leid zu lindern.“ I

nsgesamt geht die Bundesregierung von rund 24.000 Fällen pro Jahr und durchschnittlich 10.000 Euro Entschädigung pro Fall aus. Bisher konnten Hinterbliebene lediglich dann eine Entschädigung beantragen, wenn sie selbst eine gravierende gesundheitliche oder seelische Beeinträchtigung durch den erlittenen Verlust nachweisen konnten. Das entfällt nach dem neuen Gesetz.

Der Anspruch auf Hinterbliebengeld gilt nicht rückwirkend. Das heißt, die Verletzungshandlung, die zum Tode geführt hat, muss nach Inkrafttreten des Gesetzes geschehen sein.

(dts Nachrichtenagentur/red)

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