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Bellheimer Südumgehung kann gebaut werden: Keine Berufung gegen Planfeststellungsbeschluss

23. Juli 2013 | Kategorie: Kreis Germersheim, Politik regional

Viel Verkehr wälzt sich besonders zu Stoßzeiten durch den Ortskern von Bellheim.
Foto: Immanuel Giel/Own work/wikimedia Commons/CC-BY-SA-3.0

Rheinzabern – Die Bellheimer Südumgehung kann von Rechts wegen gebaut werden.Das teilte der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz der Landtagsabgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund mit.

Im Mai diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Neustadt das Urteil gefällt, dass die vier Kilometer lange Umgehung, die Bellheims Hauptstraße vom Durchgangsverkehr entlasten soll, realisiert werden darf. Die Frist, die es den Gegnern ermöglicht hatte, in Revision gegen dieses Urteil zu gehen, ist nun verstrichen.

Mehrere Grundstückseigentümer, deren Land durch den Straßenbau in Anspruch genommen wird, hatten gegen den genannten Planfeststellungsbeschluss Klage erhoben und geltend gemacht, die Umgehungsstraße sei nicht erforderlich. Diese führe nicht zu einer Entlastung im Ortskern von Bellheim.

Die 4. Kammer des Neustadter Verwaltungsgerichts hatte die Klagen aber abgewiesen. Für das Straßenbauvorhaben sei die erforderliche Planrechtfertigung gegeben und Einwände seien nicht rechtzeitig während des Verfahrens vorgebracht worden.

Gegen dieses Urteil hätten die Kläger innerhalb eines Monats nach Zustellung die Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen können, was jedoch nicht erfolgt ist.

Das geplante Straßenbauvorhaben beinhaltet den Neubau der Umgehungsstraße südlich der Ortslage von Bellheim im Zuge der Landesstraße 509. Die Anbindung der Umgehungsstraße soll westlich von Bellheim über einen Kreisverkehrsplatz und eine Querspange an die bestehende L 509 sowie einen weiteren Kreisverkehrsplatz östlich von Bellheim an die Bundesstraße 9 erfolgen. Die geplante Baulänge beträgt 4,235 km, wobei eine befestigte Fahrbahnbreite von 7,50 m vorgesehen ist.

Barbara Schleicher-Rothmund: „Der Planfeststellungsbeschluss des LBM zur Ortsumgehung Bellheim ist somit rechtmäßig. Wir hoffen, dass diese Maßnahme das Zentrum von Bellheim und damit die Anwohner deutlich entlastet.“  (red)

 

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