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B 10 zwischen Godramstein und Landau-Nord wird ausgebaut: Klage von BUND und Biowinzer erfolglos

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Vierstreifiger Ausbau soll auch bei Landau erfolgen: Die B10 bei Hinterweidenthal.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Landau. Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität (LBM) für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B 10 im Abschnitt zwischen Godramstein und der Anschlussstelle Landau-Nord zur Bundesautobahn A 65 ist rechtmäßig – es wird gebaut.

Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Gegen das Urteil kann nicht in Revision gegangen werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Der Planfeststellungsbeschluss sieht vor, dass die B 10 in dem gut 4 km langen Abschnitt, der bisher einen dreistreifigen Ausbau mit wechselnden Überholmöglichkeiten aufweist, vierstreifig ( 2+2 Fahrstreifen mit Standstreifen) ausgebaut wird.

Der Abschnitt ist im Bundesverkehrswegeplan als neues „Vorhaben des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ ausgewiesen. Der Bundesverkehrswegeplan sieht als Fernziel den vierstreifigen Ausbau der gesamten B 10 zwischen Landau und Pirmasens vor.

Im westlichsten Verlauf der B 10 zwischen Pirmasens und Hinterweidenthal sind Teilabschnitte bereits vierstreifig ausgebaut worden.

In dem vom angegriffenen Planfeststellungsbeschluss erfassten Abschnitt quert die B 10 die Queich, die Teil des „Biosphärenreservat Pfälzer Wald“ ist. Zur Herstellung der weiteren Fahrspuren soll parallel zur bestehenden Brücke über die Queich eine weitere Brücke entstehen, dafür müssen  Flächen des Biosphärenreservats in Anspruch genommen werden.

Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss sind der  BUND sowie Biowinzer Klaus Rummel, der Eigentümer von Grundstücken ist, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen.

Beide Kläger argumentierten, dass dem Vorhaben die Planrechtfertigung fehle, weil die Annahme eines Verkehrsbedürfnisses für einen vierstreifigen Ausbau auf nicht mehr aktuellen und zudem fehlerhaft ermittelten Verkehrsprognosen beruhe.
Außerdem sei die Finanzierbarkeit auf absehbare Zeit nicht gegeben. Darüber hinaus stehe das Vorhaben mit den Anforderungen des Natur- und Artenschutzes nicht in Einklang.

Das Oberverwaltungsgericht wies beide Klagen ab.
Die Planrechtfertigung des Vorhabens folge aus der gesetzlichen Bedarfsfeststellung. Mit der Aufnahme des Vorhabens in den Bundesverkehrswegeplan liege die verkehrspolitische Entscheidung des Bundesgesetzgebers für den vierstreifigen Ausbau der B 10 vor.

Dabei sei die Feststellung als „Vorhaben des weiteren Bedarfs“ in gleicher Weise verbindlich wie jede andere Bedarfsfeststellung; eine unzulässige „Vorratsplanung“ könne darin nicht gesehen werden, so die Urteilsbegründung.

Nach den Erklärungen sowohl des Bundes- als auch des Landesverkehrsministeriums sei auch die Finanzierbarkeit des vorliegenden Abschnitts nicht in Frage gestellt.

Das Vorhaben stehe ferner mit den Anforderungen des Natur- und Artenschutzrechts in Einklang. Insbesondere führe es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen geschützter Schmetterlingsarten. Dies gelte gerade für die geltend gemachten zusätzlichen Zerschneidungs- und Barrierewirkungen der Brücke über die Queich.

Das Vorkommen der geschützten Schmetterlingsarten in der Queichniederung sei im Auftrag des Landesbetriebs Mobilität gründlich untersucht worden.

Die Planfeststellung für den Abschnitt nördlich von Landau lasse auch keine ungelösten Folgen für die benachbarten Abschnitte befürchten. Die Einschätzung in der Verkehrsprognose sei plausibel, dass der Ausbau dieses Abschnitts im Wesentlichen zu Verkehrsverlagerungen im Raum Landau, aber zu keinen nennenswerten Verkehrssteigerungen westlich von Godramstein, insbesondere nicht bei den Tunnelstrecken, führe.

Eben dies befürchtet der Landauer OB Schlimmer, der das Urteil bedauert. Er könne nur hoffen, dass, falls der Ausbau komme, im Sinne der Anwohner Lärmschutzmaßnahmen und entsprechende Vorkehrungen getroffen würden.

„Zwei Mediationen und ein Gerichtsverfahren, insgesamt über 10 Jahre waren notwendig um Baurecht zu bekommen, jetzt hoffen alle Autofahrer auf einen baldigen Baubeginn“, freut sich die Bürgerinitiative B10-4Spuren jetzt eV. Man habe dieses Gerichtsurteil erwartet und sähe in dem Ausbau des Teilabschnitts einen weiteren Fortschritt in Sachen Lücken-
schluss im 4-Spurigen Ausbau der B10 zwischen Pirmasens und Landau, so Vorstandsvorsitzender Erich Weiss.

Ulrich Mohr vom BUND Südpfalz, einer der Kläger, meldet sich auch zu Wort.  „Das Gebirge erlaubt keine Autobahn – die Politik muss entscheiden, nicht die Gerichte“ lautet sein kurzgefasstes Statement dazu.

„Dieses Ergebnis hätte der Südpfalz erspart werden können, wenn das Land Rheinland-Pfalz im Geiste der Koalitionsvereinbarungen das seit 2011 ruhende Verfahren nicht wieder hätte aufleben lassen und es bei den damals vereinbarten 20 Metern Querschnitt belassen hätte. Die Politik darf notwendige Entscheidungen nicht den Gerichten zuschieben“, so Mohr.
„Befremdlich an dem Urteil ist, dass es das in Salamitaktik gewollte Ausbaustück selbstverständlich dem „Fernziel“ des vierstreifigen Komplettausbaus zuordnet, als hätte dieses Projekt schon das neue, strengere Prüfverfahren für den noch zu erstellenden Bundesverkehrswegeplan (SUP) durchlaufen“.

Dennoch sei man mit Blick auf das Gesamtanliegen und im Vertrauen auf die menschliche Vernunft nicht ohne Optimismus, „dass den Pfälzern und dem Biosphärenreservat Pfälzerwald-Nordvogesen der internationale Schwerlastverkehr mitten durch das Herz dieses einmaligen Waldgebirges erspart bleiben wird“. „Die Zeit wird über diese Schnapsidee, von zwei Seiten her über vier Spuren Verkehrsströme auf das zweispurige Nadelöhr der vier Annweilerer Tunnels zu planen, wie über einen schlechten Witz hinweggehen“, so Mohr.

Die Landesregierung habe sich bisher „erfolgreich davor gedrückt, irgendetwas Genaues darüber zu äußern, wie dieses Problem in diesem Jahrhundert noch lösbar sein wird“.

„Es wirkt nicht nur unseriös und dilletantisch, es wirkt auch direkt bösartig, wie seit langem mit Hilfe der Illusion von der durchgängigen Vierspurigkeit Südwest- und Südpfalz gegeneinander aufgebracht werden“, ärgert sich Mohr.
Mohr wirft der Politik vor, nicht gehandelt zu haben und nicht versucht zu haben, einen „auskömmlichen Frieden zwischen diesen beiden Teilen der Pfalz“ zu stiften.

Das Projekt einer „Pfälzerwald-Autobahn“ sei unrealistisch.  Lesen Sie dazu auch www.pfalz-express.de/b-10-urteil-des-ovg-aus-stadtpolitischer-sicht-bedauerlich-pferd-wird-weiter-von-der-falschen-seite-aufgezaumt/   [2]     (desa/red)

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