Auswärtiges Amt zeichnet düsteres Bild von Lage in Afghanistan

25. November 2015 | Kategorie: Politik
Foto: dts nachrichtenagentur

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Berlin – Das Auswärtige Amt zeichnet in einem vertraulichen Papier ein düsteres Bild von der Lage in Afghanistan.

Das Radioprogramm NDR Info zitiert aus einem Bericht des Ministeriums über die „asyl- und abschieberelevante Lage“ vom 6. November, der als Entscheidungshilfe für Gerichte und Behörden gedacht ist: Die 28-seitige Verschlussache „Nur für den Dienstgebrauch“ beschäftigt sich neben der Sicherheitslage vor allem mit der Umsetzung von Grund- und Menschenrechten.

Besonders negativ wird dabei die Lage von Frauen und Kindern beurteilt. Die Justiz funktioniere „nur sehr eingeschränkt“, die Regierungsführung sei „weiterhin mangelhaft“ und die Entwicklung Afghanistans durch die weit verbreitete Korruption gehemmt.

Die Sicherheitslage ist laut der Analyse regional stark unterschiedlich und „weiterhin volatil“. Das Auswärtige Amt wollte den Bericht auf Anfrage von NDR Info mit Hinweis auf die Vertraulichkeit des Papiers nicht kommentieren.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) drängt seit Ende Oktober darauf, afghanische Flüchtlinge verstärkt in ihre Heimat zurückzuschicken. In einem langen Kapitel über „asylrelevante Tatsachen“ wird unter anderem festgestellt, die Rechte von Frauen seien trotz erheblicher Verbesserungen seit 2001 schwer zu realisieren.

„Traditionell diskriminierende Praktiken und Menschenrechtsverletzungen gegen Frauen existieren insbesondere in ländlichen und abgelegenen Regionen weiter. Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt ist weit verbreitet.“

Gewalttaten gegen Frauen und Mädchen fänden vor allem in der Familie statt, aber auch durch Kollegen am Arbeitsplatz, etwa gegen Polizistinnen. „Vor allem in den Rängen von Armee und Polizei, aber nicht nur dort, ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in weiten Teilen Afghanistans nach wie vor ein großes Problem.

Eine polizeiliche Aufklärung findet nicht statt.“ Oft würden Minderjährige für afghanische Sicherheitskräfte rekrutiert, „um sich an ihnen sexuell zu vergehen“. Bei der Strafverfolgung funktionieren laut der Analyse des Auswärtigen Amtes Verwaltung und Gerichte nur eingeschränkt.

„Einflussnahme durch Verfahrensbeteiligte oder -unbeteiligte und Zahlung von Bestechungsgeldern verhindern Entscheidungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen in weiten Teilen des Justizsystems.“ Das staatliche Gewaltmonopol werde von Aufständischen und Milizen „in vielen Landesteilen erheblich herausgefordert“, heißt es in dem Papier.

„Die größte Bedrohung für die Bürger Afghanistans geht von lokalen Machthabern und Kommandeuren aus. Die Zentralregierung hat auf viele dieser Personen kaum Einfluss und kann sie nur begrenzt kontrollieren bzw. ihre Taten untersuchen oder verurteilen.“

Die Regierung sei sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung zwar bewusst, „allerdings nicht immer in der Lage, diese effektiv umzusetzen“. Die Zahl ziviler Opfer durch Anschläge und Kämpfe habe mit knapp 1.600 allein im ersten Halbjahr 2015 den höchsten Wert seit Sturz der Taliban 2001 er reicht. Die Lage der Häftlinge dagegen habe sich laut einer UN-Umfrage insgesamt verbessert: „Nur noch 35 Prozent der Befragten gaben an, gefoltert worden zu sein (im Gegensatz zu 49 Prozent im UNAMA-Bericht von Januar 2013).“ (dts Nachrichtenagentur)

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