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Ausschluss von Windkraftanlagen in Haardtrandzone: Bürger können Teilregionalplan Windkraft einsehen

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Foto: pfalz-express.de/Licht

SÜW – Voraussichtlich Ende des Jahres tritt der einheitliche Regionalplan der Region Rhein-Neckar in Kraft. Der Teilplan Windkraft, der zunächst ausgespart wurde, liegt nun zur Einsicht offen. Er beinhaltet Vorrang- und Ausschlussgebiete für die regionale Windenergienutzung.

Die Bürger des Landkreises Südliche Weinstraße können den Entwurf vom 25. August bis 20. Oktober 2014 im Kreishaus (Zimmer 311, Herr Klesy. Tel.: 06341/940217) zu den üblichen Dienstzeiten einsehen. Die Unterlagen sind auch im Internet unter www.vrrn.de [2] abrufbar.  Direkt:  TeilregionalplanWindenergie [3].

Anregungen zu den Inhalten des Planwerks können bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder per E-Mail (teilregionalplan.windenergie@vrrn.de) beim Verband Region Rhein-Neckar, Postfach 102636, 68026 Mannheim eingereicht werden. (red)

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