Ausnahmen beim Melderecht für Soldaten

21. Februar 2013 | Kategorie: Panorama

Kleine Erleichertung: Bei kurzen Dienstzeiten an einem neuen Standort nicht jedes Mal zum Meldeamt müssen. Foto: Licht

Berlin – Beim Melderecht für Soldaten soll es künftig Ausnahmen geben: So sollen sich unverheiratete Soldaten, die in der Kaserne wohnen, nicht mehr wie bisher mit ihrem Erstwohnsitz an ihrem Dienstort anmelden müssen.

Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn die Betroffenen kürzer als zwölf Monate an den neuen Dienstort versetzt oder kommandiert sind. So sieht es der Entwurf zum Meldegesetz vor, der kommende Woche abschließend im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag beraten werden soll. Im Entwurf zu dem entsprechenden Passus heißt es, dass eine Meldepflicht nicht begründet sei, „sofern die Unterkunft für nicht länger als zwölf Monate bezogen wird.“ Ursprünglich hatte die Bundesregierung einen vollständigen Wegfall des Meldezwangs geplant. In der parlamentarischen Beratung hatten jedoch die Innenpolitiker unter Verweis auf drohende Steuerausfälle der Garnisonskommunen durchgesetzt, diese Vereinfachung zu streichen. Das hatte für Kritik von Verteidigungsexperten, Bundeswehrverband und Wehrbeauftragtem gesorgt. (dts Nachrichtenagentur)

 

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