Am 30. November ist Stichtag: Jetzt Autoversicherung wechseln

4. Oktober 2015 | Kategorie: Versicherungen

Ein Blechschaden ist schnell passiert.
Foto: red

Den 30. November sollten sich alle Besitzer von Kraftfahrzeugen im Kalender rot anstreichen.

Denn der Tag ist für Versicherte die letzte Möglichkeit, ihre bestehende Kfz-Versicherung zu kündigen und ihr Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft zu versichern.

Kündigung auf den letzten Drücker vermeiden

Die Gründe für einen Wechsel in der Kfz-Versicherung liegen in den meisten Fällen an einem deutlich günstigeren Angebot eines Mitbewerbers. So sinnvoll also ein Wechsel in der Kfz-Versicherung auch sein kann, er sollte einerseits nicht überstürzt vorgenommen werden und andererseits sollten Versicherte sich frühzeitig mit einem Wechsel ihrer Autoversicherung beschäftigen.

Auch dann, wenn die konkrete Beitragsrechnung für das neue Versicherungsjahr ihnen noch gar nicht vorliegt.

Online-Vergleichsportale für Versicherungswechsel nutzen

Eine Kündigung auf den sprichwörtlichen letzten Drücker kann schnell zu Aktionismus führen und die Wahl des dann ausgewählten neuen Anbieters ist nicht selten im Nachhinein ein Fehler gewesen.

Diese Fehler aber sind vermeidbar. So sollten Versicherte sich bereits im Spätherbst über die gängigen Online-Vergleichsportale selbst ein Bild von Anbietern von Kfz-Versicherungen und deren Versicherungsprämien machen.

Das Portal www.tarifcheck24.com ist ein gutes Beispiel dafür, wie Verbraucher die für sie günstigste Versicherung für ihr Fahrzeug finden können.

Das Portal gibt Verbrauchern die Möglichkeit, sich eine Übersicht über Finanzangebote zu verschaffen, Strompreisvergleiche durchzuführen und auch Vergleichsangebote für Kfz-Versicherungen kostenlos einzuholen.

Benötigt wird dazu lediglich die Daten des zu versichernden Fahrzeugs aus dem Fahrzeugschein und die persönlichen Daten des Versicherungsnehmers, die der letzten Beitragsrechnung zu entnehmen sind.

Im Ergebnis wird dann die für das Fahrzeug und den Versicherungsnehmer günstigste Kfz-Versicherung angezeigt. Über einen entsprechenden Link kann die Seite des Anbieters aufgerufen und der neue Vertrag auch abgeschlossen werden.

Kündigung muss schriftlich erfolgen

Es muss aber jedem Versicherten klar sein, dass er den neuen Vertrag bei dieser Versicherung zwar abschließen kann. Er muss aber seine noch bestehende Autoversicherung bei seinem derzeitigen Kfz-Versicherer selbst kündigen. Das übernimmt die neue Versicherung nicht.

Auch muss die Kündigung zwingend schriftlich erfolgen; ein Brief als Einschreiben-Rückschein ist dabei die sicherste Methode. Einige Versicherungen akzeptieren auch bereits eine Kündigung per Fax oder Mail.

Hier sollten Verbraucher aber grundsätzlich darauf bestehen, dass die Versicherung ihm seine Kündigung schriftlich bestätigt. Sonst kann es passieren, dass für das Fahrzeug plötzlich zwei Kfz-Versicherungen bestehen und für diese dann auch die Prämien bezahlt werden müssen.

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