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Alterstest für Flüchtlinge: AfD fordert Einsatz von Ultraschall-Handscannern

3. Januar 2018 | Kategorie: Allgemein, Politik
Alice Weidel. Archivbild: Pfalz-Express

Alice Weidel.
Archivbild: Pfalz-Express

Die Diskussion um einen verpflichtenden Alterstest für junge Flüchtlinge geht weiter.
Ärztepräsident Montgomery hatte Alterstests für Flüchtlinge, eine ärztliche Untersuchungen zur Altersfeststellung von Asylbewerbern, kritisiert.

„Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, sagte Montgomery der „Süddeutschen Zeitung“. „Das lehnen wir deswegen ab.“

Mehrere Unionspolitiker und die AfD hatten gefordert, das Alter von Flüchtlingen etwa durch ein Röntgenbild des Handgelenks zu überprüfen. „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit“, hielt der Ärztepräsident dagegen.

Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig, so Montgomery.

In Kandel, zum Beispiel, wo ein Mann laut Staatsanwaltschaft eine Fünfzehnjährige niedergestochen hat, könne das Alter des Verdächtigen nun zurecht medizinisch untersucht werden. In einigen Bundesländern werden Flüchtlinge bereits in Einzelfällen geröntgt, dort sind auch Genitaluntersuchungen üblich.

Montgomery nannte diese Verfahren „aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet“. Zuletzt hatte die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer Ende 2016 sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Verfassungskonformität von ärztlichen Altersfeststellungen angezweifelt. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder kritische Ärztetagsbeschlüsse dazu, erstmals im Jahr 1995.

Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer hat sich nun zu diesem Thema geäußert. Sie hält schärfere Maßnahmen nicht für notwendig und sieht die bestehenden Regelungen als ausreichend an. Man (die Jugendämter, die Red.) könne, so Dreyer in einem SWR-Interview, mit Ausweis oder „Inaugenscheinnahme“ das Alter feststellen. Das bestehende Gesetz, nachdem in Zweifelsfällen eine ärztliche Altersfeststellung möglich sei, werde aber überprüft.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Alice Weidel ist empört. Die AfD fordert eine obligatorische medizinische Untersuchung. Sie verweist auf das Frauenhofer Institut, welches einen Ultraschall-Scanner entwickelt habe. Dieser sei schnell in der Anwendung und unkompliziert zu handhaben, so Weidel. Röntgenbilder würden also nicht benötigt. „Doch es fehlt der politische Wille“, so Weidel abschließend. (desa/dts)

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9 Kommentare auf "Alterstest für Flüchtlinge: AfD fordert Einsatz von Ultraschall-Handscannern"

  1. Johannes Zwerrfel sagt:

    Der Ultraschall-Handscanner des Fraunhofer-Instituts:
    https://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2017/oktober/medica-2017-fraunhofer-zeigt-ultraschall-handscanner.html

    Doch es fehlt der politische Wille, selbst nachdem sich im Falle der getöteten Freiburgerin Maria Ladenburger herausstellte, dass der Täter nicht 17, sondern bereits 35 Jahre alt ist. Hätte man sich mit ihm bei seiner Einreise näher befasst, wäre nach der Ermittlung des korrekten Alters vermutlich auch noch festgestellt worden, dass er nicht aus Afghanistan, sondern aus dem Iran stammt. Er wäre – zumindest in…

    • Johannes Zwerrfel sagt:

      ……. Er wäre – zumindest in einem Land, das Recht & Gesetz noch einhält – vermutlich abgeschoben worden. Maria könnte also noch leben.

  2. Johannes Zwerrfel sagt:

    Die AfD fordert bereits seit zwei Jahren eine obligatorische medizinische Untersuchung, um das Alter von „Flüchtlingen“ zu bestimmen. Das Hauptargument gegen diese Maßnahme, auch seitens der Bundesärztekammer, ist das der „körperlichen Unversehrtheit“. Allen Ernstes spricht die Kammer auch noch nach dem tragischen Tod der 15jährigen Mia davon, medizinische Untersuchungen aufgrund eines „Eingriffes ins Menschenwohl“ abzulehnen. Wie sich dies wohl für die Angehörigen des getöteten Mädchens anhört?

    Quelle s.o.

  3. Kai Schnabel sagt:

    Lt. der grünen Integrationsministerin Frau Spiegel richtet sich Rheinland-Pfalz in Zweifelsfällen nach dem im SGB 8 beschriebenen, „validierten“ Verfahren zur Altersfestellung von minderjährigen Flüchtlingen.

    Die Frage, die sich stellt, ist, wie oft wurde das Verfahren in Rheinland-Pfalz in 2016 und 2017 angewandt und welches Ergebnis ergab sich daraus? In den anderen Ländern bzw. Bundesländern, in denen das Alter überprüft wurde, waren die Betrugsfälle im Bereich 30-40%

    Haben Sie entsprechende Angaben von der Landesregierung vernommen? Nein? Das hat vielleicht einen Grund.

  4. Tatsachen sagt:

    Der Ultraschall-Handscanner kann beweisen, dass ein angeblich Volljähriger in Wirklichkeit unter 18 Jahre alt ist, da Wachstumsfugen noch nicht geschlossen sind.

    Es kann aber bei offen Wachstumsfugen NICHT bewiesen werden, ob die Person 14 oder 18 Jahre alt ist.

    Das wird in dem oben genannten Link des Fraunhofer Institutes ausführlich erklärt.

    • nochmol genau gelese sagt:

      Also ich verstehe die Angaben des Frauenhofer Instituts zum Handscanner so, dass bei Frauen nach oben bis zum 18. Lebensjahr und bei Männer nach oben bis zum 20 Lebensjahr offensichtlich genau abgegrenzt, gemessen und analysiert werden kann.
      Das würde auf jeden Fall ein deutliches Ergebnis auswerfen, wenn Frauen dann älter als 18 und Männer älter als 20 Jahre sind. Was das Erreichen der Volljährigkeit mit/ab 18 Jahren betrifft, wäre dies genau das passende Instrument. Dieser Ultraschall ist dann völlig schmerzlos und ohne irgendeine Belastung für den Körper – gut so! Hr. Prof. Montgomery, der Ärztepräsident, muss nun sagen, ob dieser Ultraschall anstelle Röntgenstrahlen immer noch ein medizinischer Eingriff (Angriff?) bedeutet, der aus ethischen Gründen oder was auch immer die Unversehrtheit des Körpers berührt.
      Es ist z.B. bekannt, dass sich Asylsuchende generell und obligatorisch dem Röntgen der Lunge unterziehen müssen um festzustellen bzw. sicher zu gehen, ob eingeschleppte Tuberkolose o.ä. vorliegt. Hierbei ist offensichtlich die Ethik völlig ausgeblendet – hmmm?
      By the way, Hr. Prof. Montgomery ist aber, soviel ich weiß, nicht für Gesetzgebung oder deren Erweiterung/Änderung in unserem Land zuständig, es sei denn, er hat maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung, dann ist das natürlich was anderes.

  5. Johannes Zwerrfel sagt:

    Der auf Altersdiagnostik spezialisierte Ulmer Wissenschaftler Friedrich Wilhelm Rösing sagte dem „Mannheimer Morgen“, das Alter und die Fehlermöglichkeit ließen sich genau ermitteln. Die Altersüberprüfung bei allen jungen Flüchtlingen, bei denen Zweifel an den Angaben bestehen, sei „auf jeden Fall machbar“. Ein genaues Gutachten koste etwa 300 Euro.

    300 Euro, die bei einem Betrüger pro Jahr ca. 50.000.- Euro einsparen.

  6. Johannes Zwerrfel sagt:

    „Die Ablehnung von AfD-Anträgen, nur weil sie von der AfD stammen, kostet den Steuerzahler Milliarden. Und den AfD-Antrag, eine obligatorische Altersfeststellung für ‚minderjährige‘ Flüchtlinge einzuführen, lehnten alle Fraktionen im Bundestag selbstredend ab.“

  7. Tomas sagt:

    Eine Altersüberprüfung der „minderjährigen“ MUFL ist mit einem neuen Ultraschall Handscanner vom Fraunhofer Institut schmerzlos und ohne Risiken für die Gesundheit möglich.

    Nur die Einwanderer-Parteien SPD und Grüne wettern dagegen… und die jetzt neu links der Mitte stehende CDU ist natürlich, ganz kanzlerhörig, auch dagegen!

    (…)
    Hier wird nur die Asylindustrie gefördert, die den Deutschen Steuerzahler ausplündert!
    Die Deutschen zahlen die zweithöchsten Steuersätze in der EU, lt. OECD Vergleich durchschnittlich 49 % !

    Eine Unterkunft für MUFL wird mit Steuergeld von mind. 2700 Euro pro Monat gefördert! Pflegefamilien, die MUFL beherbergen errhalten 2800 Euro / Monat! !

    Jetzt muss man sich nur noch ansehen, wieviele SPD Abgeordnete in Aufsichtsräten der “ Migrationsindustrie “ sitzen und da extra Geld verdienen… das sind Politiker, die in sogenannten Sozialverbänden sitzen…