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Ab 1. Juli gilt: Pflicht zur Mitnahme einer Warnweste

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Ab 1. Juli gehört die Warnweste in jedes Auto: Gemeinsam machten die Verkehrssicherheitskampagne „Runter vom Gas“, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (r.) und seine Parlamentarischen Staatssekretärinnen Katherina Reiche (2.v.r.) und Dorothee Bähr (2.v.l.) auf die Warnwestenpflicht aufmerksam. 
Foto: BMVI

Berlin – Ab 1. Juli 2014 muss in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen verpflichtend eine Warnweste mitgeführt werden. Bereits in vielen Nachbarstaaten müssen Autofahrer eine Warnweste mitführen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Deutschland schreiben die Berufsgenossenschaften seit Jahren eine Warnweste vor.

Die mitgeführte Warnweste muss den Normen EN ISO 20471:2013 oder der EN 471:2003 + A1:2007, Ausgabe März 2008 entsprechen. Der Aufbewahrungsort im Fahrzeug ist nicht fest vorgeschrieben. Warnwesten sollten aber immer griffbereit sein und vor Sonneneinstrahlung geschützt werden. Dafür eignet sich zum Beispiel das Handschuhfach.

Die Zuwiderhandlung gegen die Mitführpflicht einer Warnweste stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Bundesländer hatten sich darauf verständigt,  den Tatbestand „Mitführpflicht der Warnweste“ mit einer Regelgeldbuße von 15 Euro zu ahnden.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt: „Eine bessere Sichtbarkeit erhöht die Sicherheit. Warnwesten können Leben retten. Neben dem Verbandskasten und dem Warndreieck gehört nun auch die Warnweste zur vorgeschriebenen  Ausrüstung von Fahrzeugen. Um in Gefahrensituationen rechtzeitig erkannt zu werden, wird dringend empfohlen, die mitgeführte Warnweste zu tragen. Dies gilt vor allem bei Pannen oder Unfällen in der Dunkelheit oder bei schlechten Sichtverhältnissen.“  (red/lifePR)

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