Donnerstag, 25. April 2024

31. Oktober 2017 einmalig ein Feiertag

18. November 2015 | Kategorie: Kreis Bad Dürkheim, Kreis Germersheim, Kreis Südliche Weinstraße, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d. Weinstraße und Speyer, Nordbaden, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz, Südwestpfalz und Westpfalz
Martin Luther: Sein Standbild steht vor der Landauer Stiftskirche. Foto: Pfalz-Express/Ahme

Martin Luther: Sein Standbild steht vor der Landauer Stiftskirche.
Foto: Pfalz-Express/Ahme

Mainz – Der Ministerrat hat die Landesverordnung zur Bestimmung des Reformationstages 2017 zum einmaligen gesetzlichen Feiertag beschlossen.

„Der 500. Reformationstag am 31. Oktober 2017 wird einmalig ein gesetzlicher Feiertag sein. An diesem Tag jährt sich der Thesenanschlag Martin Luthers, der den Beginn der Reformation einläutete und unsere Gesellschaft maßgeblich prägte“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Mit der Landesverordnung setzt Rheinland-Pfalz den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. 2012 sprachen sich die Länder dafür aus, das 500-jährige Reformationsjubiläum gemeinsam als bundesweiten Feiertag zu begehen.

Anders als Länder mit einem größeren evangelischen Bevölkerungsanteil, wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen ist der Reformationstag in Rheinland-Pfalz kein gesetzlicher Feiertag.

Der Kabinettsbeschluss gewährleistet, dass der Reformationstag 2017 auch in Rheinland-Pfalz denselben Schutz genießt wie ein Sonntag oder ein staatlich anerkannter Feiertag. (red)

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